18. 04. 2004: Videoüberwachung
Im April 2004 fielen einem unserer Leser im U-Bahndoppelwagen 2286+3286 je vier Videodomes auf. Es handelt sich um einen Test ist, ob es praktikabel ist, das Wageninnere per Video zu überwachen. Ähnliches ist in anderen Ländern bereits üblich, sogar in Autobussen.
Erstaunlicherweise deckt sich der Zeitpunkt mit einer jünst gestellten Forderung der Wiener ÖVP nach Aufzeichung der Bilder aus den Stationskameras, was aber derzeit technisch nicht möglich und auch verfassungsrechtlich verboten ist. Der Grund: der angeblich überhand nehmende Drogenhandel, Taschendiebstähle und organisiertes Betteln.
Tatsächlich kommt es des Öfteren in schwach besetzten Zügen zu Belästigungen von Fahrgästen. Ob allerdings dem Fahrer zugemutet werden kann, die Bilder von 24 Kameras während der Fahrt zu beobachten? Da wird man wohl einen Zugbegleiter, wie in alten Zeiten, brauchen. Auch 24 Monitore lassen sich wohl kaum unterbringen, und wenn jedes Bild nur 3 Sekunden auf einem Monitor gezeigt wird, dauert ein Durchlauf 72 Sekunden. Zeit genug für einen potenziellen Täter, einzusteigen, eine Straftat zu begehen und bei der nächsten Haltestelle wieder auszusteigen, ohne jemals bemerkt zu werden.
Foto: Andreas Madjari - vielen Dank!