11. 09. 2001 - 02. 12. 2001: Ein ULF in München
Die Münchner ließen sich auch etwas nicht nehmen: nämlich das Stadtwappen aufzukleben.
Das ist aber genau genommen Vorschrift, wenn das Fahrzeug im Linienverkehr steht. Auch die österreichische Straßenbahnverordnung sagt: "An den Fahrzeugen ist zumindest an der rechten Seite vorne anzubringen: vollständiger Name und Anschrift des Verkehrsunternehmens bzw. dessen Wappen."