11. 09. 2001 - 02. 12. 2001: Ein ULF in München

15 München

 
Die Münchner ließen sich auch etwas nicht nehmen: nämlich das Stadtwappen aufzukleben.

Das ist aber genau genommen Vorschrift, wenn das Fahrzeug im Linienverkehr steht. Auch die österreichische Straßenbahnverordnung sagt: "An den Fahrzeugen ist zumindest an der rechten Seite vorne anzubringen: vollständiger Name und Anschrift des Verkehrsunternehmens bzw. dessen Wappen."

 
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