30. 05. 2008: Straßenfest in der Währinger Straße

47 Kreuzgasse Fahrbehinderung

 
Eine Faustregel besagt: enge Straße + ungewohnter ULF-Einsatz = Fahrtbehinderung durch zu nahe am Gleis geparkte Fahrzeuge. Schließlich ist der ULF ja um einige Zentimeter breiter als die Hochflurwagen. In diesem Fall wäre allerdings eine ältere Garnitur auch nicht vorbei gekommen. A 47 wartet in der Kreuzgasse auf Höhe Lacknergasse das Eintreffen der Feuerwehr ab.

 
Zurueck Uebersicht