Am Donnerstag, dem 22. Juni 2017, kam es am Vorkopf des Bahnhofs Rudolfsheim zu einem kuriosen Verkehrsunfall. Der ausfahrende E1 4558 der Linie 49 touchierte um 6.30 Uhr einen am Bahnhofsgrund falsch geparkten Pkw.
Pikanterweise hatte gerade der Autobesitzer dem Fahrer mitgeteilt, die Vorbeifahrt würde sich ausgehen ...
Da zum Erlangen einer Abstellgenehmigung ein Haftungsverzicht geleistet werden muss, wird der Autobesitzer auf den Kosten der Havarie sitzenbleiben. Da der Pkw vom Zug gegen eine Hausmauer gedrückt wurde, kann man davon ausgehen, dass der Rahmen verzogen und das Kfz als Totalschaden zu bezeichnen ist.