Die ewige ULF-Geschichte

Sie werden sich sicher erinnern: Nach der Seilbahnkatastrophe am Kitzsteinhorn verzögerte das Verkehrsministerium die Typengenehmigung der ULFe, bis entsprechende Modifikationen zum Brandschutz an den Fahrzeugen durchgeführt waren. Dann wurde zusätzlich ein Brandschutzgutachten gefordert, um die Fahrzeuge auch in der Tunnelstrecke der Unterpflasterstraßenbahn am Gürtel einsetzen zu dürfen.

Kaum lieferten die Wiener Linien dieses im November 2003 ab, womit die endgültige Typengenehmigung erteilt wurde, ersann man sich der Auflage, die Fluchtwege entsprechend besser kennzeichnen zu müssen. Dies ist nun erfolgt. Damit könnten doch endlich die neueren "Spiegel"-ULFe eingesetzt werden? Weit gefehlt...

In der Straßenbahnverordnung 1999 steht geschrieben, dass Fluchtwege in Tunnelstrecken nicht länger als 300 m sein dürfen. Dies ist zwar auf bestehende Strecken nicht anwendbar, sonst müsste der UStrab sofort die Betriebsgenehmigung entzogen werden, aber... auf einmal geht es gar nicht mehr um die Sicherheit der Fahrgäste, sondern um die des Personals! Das Arbeitsinspektorat machte nämlich den Einwand beim Verkehrsministerium geltend, dass es dem Fahrer nicht zumutbar sei, im Falle eines Brandes die maximal 323 m von der Tunnelmitte zwischen Matzleinsdorfer Platz und Eichenstraße zu flüchten!

Somit stehen die Wiener Linien zusätzlich zur nun schon mehr als 18-monatigen Verzögerung vor dem Problem, dass diese Fahrzeuge nicht einmal mehr durch die UStrab ohne Fahrgäste überstellt werden dürfen! Dass dies alles bereits genehmigte Fahrzeuge, deren Brandschutz noch dazu geringer ist, nicht betrifft, entbehrt jeder Logik. Und inwieweit bei dieser unendlichen Geschichte möglicherweise die Parteizugehörigkeiten der Regierungsmitglieder bzw. des Wiener Bürgermeisters eine Rolle spielen, darüber mag sich jeder Leser selbst eine Meinung bilden...