Am Donnerstag, dem 9. April 2009, wurde bekannt, dass die Wiener Linien sämtliche Straßenbahntriebwagen mit Außenrückspiegeln nachrüsten - dies betrifft auf jeden Fall die Typen E1 und E2. Ob Arbeitswagen davon auch betroffen sein werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Die Wiener Linien haben sich zu dieser Maßnahme zwar nicht selbst verpflichtet, sondern wurden durch die zuständige MA 64 (Magistratsabteilung für rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten) zu dieser Nachrüstung angehalten. Im Grunde genommen haben sie dennoch selbst den Stein ins Rollen gebracht, als sie aus freien Stücken den Umbau der Türfühlerkanten in Angriff nahmen.
Dieser Umbau brachte die MA 64 auf den Plan, die den Umbau der Türfühlerkanten befürwortete, jedoch weiters die Nachrüstung mit Rückspiegeln forderte. Dabei fiel auch der Hinweis, dass (ausgenommen Graz, Anm. d. Red.) sämtliche vergleichbaren Betriebe Europas ausnahmslos über Fahrzeuge mit Rückspiegeln verfügen und derartige Sehhilfen anderswo seit Urzeiten als Selbstverständlichkeit betrachtet werden.
Die Nachrüstung mit Spiegeln wird auf Basis der europäischen Richtlinie 2003/97/EG erfolgen, über den Zeitraum der Umsetzung wird noch verhandelt. Interessanterweise heißt es in einer Presseaussendung der Wiener Linien, man werde ungefähr ein halbes Jahr brauchen, um einen passenden Spiegel zu entwickeln, da passende Modelle nicht am Markt erhältlich seien. Nun, es sind nicht die ersten Fahrzeuge in DÜWAG-Form, die einen Rückspiegel bekommen; Vorbilder sollte es da eigentlich in Hülle und Fülle geben, sodass ein halbes Jahr Entwicklungsarbeit reichlich lang erscheint...
An dieser Stelle sei auf den weit verbreiteten Irrtum hingewiesen, dieselbe Problematik habe es schon in den 1960er-Jahren bei den Fahrzeugen des Typs E gegeben; die Gewerkschaft habe sich damals gegen eine Verwendung des Spiegels ausgesprochen, damit der Fahrer bei Unfällen keine Teilschuld angehängt bekomme: Der bei den E zweifellos vorhandene Spiegel war kein Verkehrsrückspiegel, sondern bloß ein Kontrollspiegel zur Überwachung des Fahrgastwechsels bei der Tür 2 - daher auch der Seilzug zum Ein- und Ausklappen des Spiegels. Da die Tür 2 aber nicht - wie ursprünglich vorgesehen - vom Fahrer, sondern vom Schaffner bedient wurde, verloren die Spiegel den ihnen zugedachten Zweck, wurden in der Folge natürlich nicht benutzt und schließlich sukzessive entfernt.