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− | Für die Dunkelheit sind Signallampen vom Beginn der Abenddämmerung bis zur vollen Tageshelle, bei Tag auch bei Eintritt von schlechter Sicht wie Nebel, Schneegestöber u. dgl. zu verwenden. In Tunnelstrecken sind Streckensignale grundsätzliche durch Signallampen zu ergänzen. Die Signallampen sind mit jener Seite dem herannahenden Zug entgegen aufzustellen, die das erforderliche Signalbild zeigt. | + | Für die Dunkelheit sind Signallampen vom Beginn der Abenddämmerung bis zur vollen Tageshelle, bei Tag auch bei Eintritt von schlechter Sicht wie Nebel, Schneegestöber u. dgl. zu verwenden. In Tunnelstrecken sind Streckensignale grundsätzlich durch Signallampen zu ergänzen. Die Signallampen sind mit jener Seite dem herannahenden Zug entgegen aufzustellen, die das erforderliche Signalbild zeigt. |
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| Streckensignale sind 60 bis 80 m vor der Arbeits- und Gefahrenstelle aufzustellen und gegen Fahrtwind und Sturm zu sichern. | | Streckensignale sind 60 bis 80 m vor der Arbeits- und Gefahrenstelle aufzustellen und gegen Fahrtwind und Sturm zu sichern. |
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Aktuelle Version vom 10. November 2022, 08:36 Uhr
Hinweis
Die Stadtbahnsignale sind nach der Signalvorschrift (SV STAB) in der Fassung von 1979 angeführt.
Signale
Streckensignale
Streckensignale sind in Fahrtrichtung gesehen links neben dem Gleis sowie in besonderen Fällen im Gleistrog aufzustellen.
Für die Dunkelheit sind Signallampen vom Beginn der Abenddämmerung bis zur vollen Tageshelle, bei Tag auch bei Eintritt von schlechter Sicht wie Nebel, Schneegestöber u. dgl. zu verwenden. In Tunnelstrecken sind Streckensignale grundsätzlich durch Signallampen zu ergänzen. Die Signallampen sind mit jener Seite dem herannahenden Zug entgegen aufzustellen, die das erforderliche Signalbild zeigt.
Streckensignale sind 60 bis 80 m vor der Arbeits- und Gefahrenstelle aufzustellen und gegen Fahrtwind und Sturm zu sichern.
Befinden sich zwischen den Streckensignalen „Anfang des langsam zu befahrenden Streckenteiles“ und „Ende des langsam zu befahrenden Streckenteiles“ Vor- oder Hauptsignale, müssen bei diesen die Streckensignale zur Wiederholung der verfügten Geschwindigkeitsbeschränkung neuerlich aufgestellt werden.
Signal
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Signalname
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Bedeutung
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oder |
Anfang des langsam zu befahrenden Streckenteiles |
eine gelbe Kreisschreibe, weiß umrandet, mit der schwarzen Zahl 20 oder 15 bzw. eine Signallampe mit gelber Kreisscheibe, weiß umrandet, mit der weißen Zahl 20 oder 15. Die auf dem Signal angegebene Zahl 20 bzw. 15 bedeutet die Geschwindigkeit in km/h, die nicht überschritten werden darf.
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oder |
Ende des langsam zu befahrenden Streckenteiles |
eine gelbe Kreisschreibe, weiß umrandet und diagonal schwarz durchkreuzt bzw. eine Signallampe mit gelber Kreisscheibe, weiß umrandet und diagonal weiß durchkreuzt. Dieses Signal ist ca. eine Zugslänge nach der Arbeits- oder Gefahrenstelle aufzustellen. Ab diesem Signal, das das Ende des langsam zu befahrenden Streckenteiles anzeigt, darf wieder mit der für den Streckenabschnitt erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.
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oder |
Halt |
eine rote Kreisscheibe bzw. Signallampe mit roter Kreisschreibe bedeutet „Halt“. Es hat jeder Zug vor dem Signal anzuhalten. Eine rote Kreisscheibe bzw. Signallampe mit roter Kreisschreibe im Gleistrog aufgestellt bedeutet, dass dieses Gleis für jeden Zugsverkehr gesperrt ist.
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Selbsttätiges Hauptsignal |
Dieses Signal hat oben eine rote und unten eine grüne Kreisscheibe und ist mit einer Nummer von 100 bis 289 bezeichnet. Die Grundstellung des Signals ist „Grün“ (Frei).
Die leuchtende grüne Kreisscheibe bedeutet: „Frei“ – der zugehörige Gleisabschnitt ist von keinem Zug besetzt.
Die leuchtende rote Kreisscheibe bedeutet: „Halt“ – der zugehörige Gleisabschnitt ist von einem Zug besetzt.
Das Signal zeigt „Rot“ (Halt), solange ein Zug den zugehörigen Gleisabschnitt besetzt hält. Hat das in Fahrtrichtung nächste Signal die Deckung übernommen und der Zug mit seiner letzen Achse den Gleisabschnitt verlassen, zeigt das Signal selbsttätig wieder „Grün“ (Frei).
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Halbselbsttätiges Hauptsignal |
Das Zweilichtersignal hat oben eine rote und unten eine grüne Kreisscheibe. Das Dreilichtersignal hat oben und unten eine grüne und in der Mitte eine rote Kreisscheibe; es wird nur bei Abzweigungen verwendet.
Diese Signale sind mit Nummern von 300 bis 1000 bezeichnet und haben neben der Nummer einen roten senkrechten Strich. Das Dreilichtersignal hat neben der Nummer die Buchstaben A/B. Die Grundstellung des halbselbsttätigen Hauptsignals ist „Rot“ (Halt). Das vom Stellwerksbediensteten auf „Grün“ (Frei) gestellte Signal wird durch das erste Räderpaar des Zuges wieder auf „Rot“ (Halt) gestellt und zeigt so lange dieses Signalbild, bis der Zug den zum Signal gehörigen Gleisabschnitt verlassen hat und der Stellwerksbedienstete das Signal für die nächste Zugfahrt auf „Grün“ (Frei) stellt. Die leuchtende rote Kreisscheibe bedeutet „Halt“ – „Fahrt vom Stellwerk nicht freigegeben“. Die leuchtende grüne Kreisscheibe im Zweilichtersignal bedeutet: „Frei“ – „Der zugehörige Gleisabschnitt ist von keinem Zug besetzt“.
Die obere grün leuchtende Kreisscheibe im Dreilichtersignal bedeutet: „Frei für das durchlaufende Gleis“ (Zugfahrt A).
Die obere und untere grün leuchtende Kreisscheibe im Dreilichtersignal bedeutet: „Frei für das abzweigende Gleis“ (Zugfahrt A/B).
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Vorsignal |
Vorsignale sind mit oder ohne Merkzeichen (weiße Rechtecktafel mit schwarzen Diagonalstreifen) gekennzeichnet. Sie haben oben eine gelbe, unten eine grüne Kreisscheibe und tragen die Nummer des zugehörigen Hauptsignals unter Voransetzung des Buchstabens „V“. Vorsignale dienen zur Vorankündigung eines Hauptsignals bei schlechten Sichtverhältnissen. Sie zeigen an, welche Signalstellung am Hauptsignal zu erwarten ist.
Die leuchtende gelbe Kreisscheibe bedeutet: „Am Hauptsignal ist das Signalbild Halt zu erwarten.“ Die Geschwindigkeit des Zuges ist bei Erkennen dieser Signalstellung auf 20 km/h zu verringern, sodass der Zug vor dem Halt zeigenden Hauptsignal zum Halten gebracht werden kann.
Die leuchtende grüne Kreisscheibe bedeutet: „Am Hauptsignal ist das Signalbild Frei zu erwarten.“
Die Wahrnehmung der Stellung des Vorsignals entbindet den Fahrer nicht von der Beobachtung des zugehörigen Hauptsignals.
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Ersatzsignal |
Dieses Signal hat zwei übereinander angeordnete weiße kreisscheiben und ist bei halbselbsttätigen Hauptsignalen angebracht. Bei einem halbselbsttätigen Hauptsignal, das dauernd „Rot“ (Halt) zeigt oder unbeleuchtet ist, gibt der Stellwerksbedienstete dem Fahrer des Zuges die Fahrterlaubnis mit dem Ersatzsignal. Leuchten oder blinken die beiden weißen Kreisscheiben, hat der Fahrer das Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung einzuschalten. Die Weiterfahrt hat mit höchstens 15 km/h und „auf Sicht“ zu erfolgen. Die Weichenstellungen sind besonders zu beachten.
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Verschubfreisignal und kombiniertes Verschubfreisignal (Verschubfreisignal kombiniert mit Hauptsignal) |
Das Verschubfreisignal hat oben eine rote, unten eine blaue Kreisscheibe und trägt die Nummer 907, 911, 913 oder 915. Das kombinierte Verschubfreisignal hat oben eine rote, in der Mitte eine grüne, unten eine blaue Kreisscheibe und trägt die Nummer 902 oder 909. Außerdem haben die Verschubfreisignale und kombinierten Verschubfreisignale neben der Nummer einen senkrechten roten Strich.
Die leuchtende rote Kreisscheibe bedeutet: „Halt“ – Verschubverbot und Verbot der Ausfahrt auf die Hauptstrecke.
Die leuchtende blaue Kreisscheibe bedeutet: „Verschubfrei und Fahrt auf Sicht“.
Die leuchtende grüne Kreisscheibe bedeutet: „Frei“ für die Ausfahrt auf die Hauptstrecke und Verschubverbot.
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Übergangssignal |
Dieses Signal ist ein Ein- oder Zweilichtsignal und trägt die Nummern 290 bis 299. Das Signal zeigt an, dass die durch Signale gesicherte Hauptstrecke verlassen und die Fahrt auf Bahnhofsgrund fortgesetzt wird. Das Einlichtersignal hat eine blaue Kreisscheibe, das Zweilichtersignal hat oben eine gelbe und unten eine blaue Kreisscheibe.
Die leuchtende blaue Kreisscheibe bedeutet: „Fahrt auf Sicht“.
Die leuchtende blaue und gelbe Kreisscheibe bedeuten: „Fahrt auf Sicht – Achtung auf den Vorderzug“.
In beiden Fällen ist die Geschwindigkeit so zu erstellen, dass der Zug jederzeit angehalten werden kann. Die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h darf nicht überschritten werden. Die Weichenstellungen sind besonders zu beachten.
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Nachahmungssignal |
Dieses Signal leuchtet nur dann „Grün“ auf, wenn das Ausfahrtssignal „Grün“ (Frei) zeigt. Bei „Rot“ (Halt) zeigendem Ausfahrtssignal ist das Nachahmungssignal unbeleuchtet. Der Zug ist erst bei Aufleuchten des Nachahmungssignals abzufertigen. Das Nachahmungssignal ist am Bahnsteig angebracht und wird verwendet, wenn wegen der örtlichen Sichtverhältnisse des Signalbild des Ausfahrtssignales von der Abfertigungsstelle (Bahnsteig) aus nicht sichtbar ist.
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Gleissperrsignal |
Ein waagrechter schwarzer Balken auf einer runden weißen Scheibe. Das Gleissperrsignal ist im Gleistrog gegen die Fahrtrichtung aufgestellt und dient zur Kennzeichnung von Gleisabschlüssen. Bei ausreichender Platzbeleuchtung kann die Beleuchtung des Signals unterbleiben. Das Gleissperrsignal bedeutet: „UNBEDINGTES HALT“.
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Signal „Türbetätigung“ |
Dieses Signal ist bei jedem Ausfahrtssignal angebracht und besteht aus zwei nebeneinander angeordneten Kreisscheiben. Es wird vom Zugsbegleiter bei der Abfertigung des Zuges am Bahnsteig ein- und ausgeschaltet. Der Fahrer hat das Signal während der Abfertigung des Zuges bis zum Erhalt des Signales „Vorwärts“ (Abfertigungssignal) vom Zugsbegleiter ständig zu beobachten.
Der senkrechte weiß leuchtende Balken auf der linken Kreisscheibe bedeutet: „Türen schließen“. Der Fahrer hat die Türen sofort zu schließen.
Der waagrechte rot leuchtende Balken auf der rechten Kreisscheibe bedeutet: „Türen sofort wieder öffnen“. Der Fahrer hat die Türen sofort wieder zu öffnen.
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Signalfahrsperre |
Vor jedem selbsttätigen und halbselbsttätigen Hauptsignal und kombinierten Verschubfreisignal sind im Gleistrog zwei Sendemagnete angebracht, die mit ihrem Magnetfeld auf den Empfangsmagneten des Triebfahrzeuges wirken. Die Sendemagnete sind wirksam, wenn diese Signale „Halt“ zeigen oder unbeleuchtet sind. Bei „Frei“ zeigendem Signal ist die Wirkung der zum Signal gehörigen und der eventuell im Streckenabschnitt liegenden Sendemagnete auf elektrischem Weg aufgehoben. Ausgenommen davon sind die Sendemagnete für die Geschwindigkeitsüberwachung. Beim Überfahren eines wirksamen Gleissendemagneten wird durch diesen eine pneumatische Zwangsbremsung des Zuges eingeleitet. Die Weiterfahrt hat mit höchstens 15 km/h und „auf Sicht“ zu erfolgen. Der Fahrer hat das Abschalten der leuchtenden Freigabe- oder Löselampe durch den nächsten Stellwerksbediensteten, Expeditor oder Verkehrsführer zu veranlassen. Das Abschalten einer leuchtenden Freigabe- oder Löselampe ist von dem ausführenden Beamten schriftlich festzuhalten.
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Erinnerungssignale
Signal
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Signalname
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Bedeutung und Handlung
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Anfang der örtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung |
Eine weiße Dreiecktafel mit der Spitze nach unten und einer schwarzen Zahl (z. B. 35, 25 oder 10). In der Dunkelheit unbeleuchtet. Die auf dem Signal angegebene Zahl bedeutet die Geschwindigkeit in km/h, die nicht überschritten werden darf. Ist die Dreiecktafel mit einem Pfeil versehen, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für die durch die Pfeilrichtung bezeichnete Strecke. Das Signal „Anfang der örtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung“ steht am Beginn der langsam zu befahrenden Strecke.
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Ende der örtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung |
Eine weiße Dreiecktafel mit der Spitze nach oben, mit oder ohne schwarze Zahl. In der Dunkelheit unbeleuchtet. Die auf dem Signal angegebene Zahl zeigt das Ende der örtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung für jene Züge an, deren Anzahl der Fahrzeuge mit der Zahl auf dem Signal übereinstimmt. Ist das Signal ohne Zahl, gilt das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung für alle Züge.
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Zugsignale
Die Zugsignale dienen dazu, Spitze und Schluss des Zuges zu kennzeichnen. Sie sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit, auf Tunnelstrecken oder, wenn die Witterung es erfordert, einzuschalten.
Signal
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Signalname
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Bedeutung und Handlung
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Zugspitzensignal |
Vorne an der Stirnseite des Fahrzeuges ein weißes Licht. Bei vollständigem Ausfall des Zugspitzensignals ist eine Laterne mit weißem nach vorne sichtbarem Licht im Fahrerstand anzubringen.
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Zugschlusssignal |
Hinten an der Stirnseite des Fahrzeuges ein rotes Licht. Bei vollständigem Ausfall des Zugschlusssignals ist am letzten Fahrzeug eine Laterne mit rotem Licht zur Zugsdeckung anzubringen.
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Verschubsignale
Sondersignale
Signal
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Signalname
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Bedeutung und Handlung
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Merkzeichen für „Halten des Zuges“ |
Merkzeichen dienen zur Kennzeichnung der Stellen in Haltestellen sowie in Stock- und Wendegleisen, an denen der Zug mit der Zugspitze anzuhalten hat. In der Dunkelheit unbeleuchtet.
Merkzeichen in Haltestellen: Weiße Rechtecktafeln mit schwarzen Ziffern von 3 bis 9 oder mit dem schwarzen Buchstaben A beschriftet.
Merkzeichen in Stock- und Wendegleisen: Pflöcke mit schwarz-weiß-schwarzem Erkennungsstreifen und schwarzer Ziffer.
Merkzeichen, die mit schwarzen Ziffern beschriftet sind, gelten für verschiedene Zugslängen entsprechend der Fahrzeugzahl. Bei dem Merkzeichen mit dem Buchstaben A hat jeder Zug unabhängig der Fahrzeugzahl anzuhalten.
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Flackerstreifen |
Ein 20 x 1 m langer schwarz-weißer Streifen, links an der Tunnelwand vor Hauptsignalen angebracht. Der Flackerstreifen soll bei erloschenem Hauptsignal dessen Standort leichter kenntlich machen.
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Streckentrenner |
Eine weiße Rechtecktafel, links vom Gleis angebracht. In der Dunkelheit unbeleuchtet. Dieses Zeichen zeigt an, wenn der Stromabnehmer des führenden Triebfahrzeuges auf gleicher Höhe des Zeichens ist, dass sich das fünfte Fahrzeug unter dem Streckentrenner befindet. Der Fahrschalter ist vor Erreichen des Zeichens auszuschalten und erst nach Vorbeifahrt an dem Zeichen wieder einzuschalten.
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Ungültigkeitszeichen |
Ein weißes schräggestelltes Kreuz. Dieses Zeichen vor Signalen angebracht bedeutet, dass das Signal noch nicht in Betrieb genommen ist oder außer Betrieb gesetzt wurde.
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