Linksweichenregel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Straßenbahnjournal-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Linksweichenregel''' (neuerdings als '''Konfliktweichenregel''' bezeichnet) besagt, dass ein Zug, welcher sich vor einer nach links abzweigenden Weiche bef…“)
 
K
 
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Linksweichenregel''' (neuerdings als '''Konfliktweichenregel''' bezeichnet) besagt, dass ein Zug, welcher sich vor einer nach links abzweigenden Weiche befindet, einen entgegenkommenden Zug passieren lassen muss, bevor die Weiche – unabhängig von ihrer Stellung – befahren werden darf. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, z.B. bei Weichen mit selbsttätiger Rückstellung.
+
Die '''Linksweichenregel''' (neuerdings als '''Konfliktweichenregel''' bezeichnet) besagt, dass ein Zug, welcher sich vor einer nach links abzweigenden Weiche befindet, einen entgegenkommenden Zug passieren lassen muss, bevor die Weiche – unabhängig von ihrer Stellung – befahren werden darf. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, z.B. bei Weichen mit selbsttätiger Rückstellung ([[Flankenschutzweiche|Flankenschutzweichen]]).
  
  
 
zurück zu: [[Fachbegriffe]]
 
zurück zu: [[Fachbegriffe]]

Aktuelle Version vom 11. Jänner 2013, 10:54 Uhr

Die Linksweichenregel (neuerdings als Konfliktweichenregel bezeichnet) besagt, dass ein Zug, welcher sich vor einer nach links abzweigenden Weiche befindet, einen entgegenkommenden Zug passieren lassen muss, bevor die Weiche – unabhängig von ihrer Stellung – befahren werden darf. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, z.B. bei Weichen mit selbsttätiger Rückstellung (Flankenschutzweichen).


zurück zu: Fachbegriffe