|
|
Zeile 503: |
Zeile 503: |
| | [[Bild:15 pfeil gelb.jpg|frameless|60px|]] || Ankündigungssignal in die Ablenkung || Kündigt den Beginn einer Langsamfahrstelle in die Ablenkung an. | | | [[Bild:15 pfeil gelb.jpg|frameless|60px|]] || Ankündigungssignal in die Ablenkung || Kündigt den Beginn einer Langsamfahrstelle in die Ablenkung an. |
| |- | | |- |
− | | [[Bild:A.jpg|frameless|40px|]] oder [[Bild:15a.jpg|frameless|40px|]]|| Anfangssignal || Kennzeichnet den Beginn einer Langsamfahrstelle.<br>Mit Erreichen des Langsamfahrsignals darf die am Ankündigungssignal angegebene Geschwindigkeit nicht überschritten werden. | + | | [[Bild:A.jpg|frameless|40px|]] oder [[Bild:15a.jpg|frameless|40px|]]|| Anfangssignal || Kennzeichnet den Beginn einer Langsamfahrstelle.<br>Mit Erreichen des Langsamfahrsignals darf die am Ankündigungssignal bzw. am Anfangssignal angegebene Geschwindigkeit nicht überschritten werden. |
| |- | | |- |
| | [[Bild:Eg.jpg|frameless|40px|]] || Endsignal || Kennzeichnet das Ende einer Langsamfahrstelle.<br>Mit Erreichen des Signals darf die Streckenhöchstgeschwindigkeit gefahren werden. | | | [[Bild:Eg.jpg|frameless|40px|]] || Endsignal || Kennzeichnet das Ende einer Langsamfahrstelle.<br>Mit Erreichen des Signals darf die Streckenhöchstgeschwindigkeit gefahren werden. |
Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 21:08 Uhr
Allgemeines
Die weißen, rechteckigen Erinnerungssignale besaßen ursprünglich Fähnchenform ("Schwalbenschwanz"), später waren sie rechteckig mit aufgezeichnetem Schwalbenschwanz, heute haben sie nur mehr die rechteckige Form. Die Form ist aber für die Bedeutung irrelevant.
Früher wurden sie aus emailliertem Metall hergestellt, heute bestehen sie aus angemaltem Blech.
Die Buchstaben bzw. Zahlen sind herausgeschnitten, dadurch sind sie auch von hinten erkennbar; heute sind sie manchmal auch schon aufgemalt.
Historische Signale bis 1979
Erinnerungssignale
Signal
|
Signalname (Signalgruppennummer)
|
Bedeutung
|
|
Haltestelle für bestimmte Züge |
Hier halten nur bestimmte Züge aus betrieblichen Gründen, Durchfahrt mit 18 km/h erlaubt
|
|
Kleinzonengrenze |
Kleinzonengrenze für 10-Groschen-Fahrgäste auf der Vorderplattform, diese müssen bei dieser Station die abgesperrte, vordere Plattform räumen
|
|
Vorsicht (2) |
Höchstgeschwindigkeit 18 bzw. 20 km/h
|
|
Langsam (3) |
Höchstgeschwindigkeit 12 bzw. 15 km/h
|
|
Bremsstrecke (5) |
Bremsstrecke, im Gefälle dauernd eingeschaltete elektrische Motorbremse, Höchstgeschwindigkeit 18 bzw. 20 km/h
|
|
Bremsstrecke mit Geschwindigkeitsangabe (5) |
Bremsstrecke, im Gefälle dauernd eingeschaltete elektrische Motorbremse, Höchstgeschwindigkeit angegeben
|
|
Brems- und Sandstreustrecke (5) |
Brems- und Sandstreustrecke, im Gefälle dauernd eingeschaltete elektrische Motorbremse, falls kein Sand gestreut, dazu Sandung, Höchstgeschwindigkeit 18 bzw. 20 km/h
|
|
Brems- und Sandstreustrecke mit Geschwindigkeitsangabe (5) |
Brems- und Sandstreustrecke, im Gefälle dauernd eingeschaltete elektrische Motorbremse, falls kein Sand gestreut, dazu Sandung, Höchstgeschwindigkeit angegeben
|
|
1 Außergewöhnliche örtliche Bestimmungen (6) 2 Einseitig wirkende elektrische Weichenstellvorrichtung (6) |
1 Bestimmung wird im Dienstauftrag erläutert 2 Diese Weiche stellt sich selbst nach Befahren zurück, muss aber händisch gestellt werden, rote Pfeillaterne
|
|
Ausnahme der Vorrangbestimmung (6) |
Ausnahme der Vorrangbestimmung
|
|
Einschränkung der Warnsignale (6) |
Einschränkung der Warnsignale
|
|
Fahrbeschränkung auf Brücken (6) |
Fahrbeschränkung auf Brücken
|
|
Haltestelle während bestimmter Tageszeiten (6) |
Haltestelle während bestimmter Tageszeiten, z.B. für Theaterverkehr
|
|
Strecke mit festen Kreuzungen (6) |
Eingleisige Strecke mit festen Zugkreuzungen ohne Signalsicherung
|
|
Nachrang (6) |
Nachrang, Ausnahme der Vorrangbestimmung
|
|
Sandlager in der Nähe (6) |
Sandlager in der Nähe
|
|
Unübersichtliche Kreuzung (6) |
Unübersichtliche Kreuzung
|
|
Vorgehen zur Sicherung der Weiterfahrt (6) |
Der Zugsführer, früher der Schlussmann muss zur Sicherung vorgehen
|
|
Elektrische Weiche(nstellvorrichtung) in Normalausführung (6) |
Elektrische Weiche in Normalausführung, Höchstgeschwindigkeit 6 km/h, die letzte Weiche dieser Art ("Stromstoßweiche") wurde im Jahr 2000 abgeschaltet
|
|
Elektrische Weichenstellvorrichtung in Spezialausführung (6) |
Elektrische Weiche in Spezialausführung, früher hauptsächlich in der Ustrab
|
|
Elektrische Weichenstellvorrichtung mit selbsttätiger Rückstellung (6) |
Diese Weiche stellt sich selbst nach Befahren in die mit Pfeil gekennzeichnete Richtung zurück, rote Pfeillaterne
|
|
Elektrische Weichenstellvorrichtung mit Ausnahmsbestimmung (6) |
Elektrische Weiche mit erhöhtem Schwellwert (erhöhte Stromaufnahme z.B. durch den Kompressor der Type Z ("Amerikaner") oder Wagen mit Schienenbremse)
|
|
Elektrische Weiche mit Verriegelung |
Elektrische Weiche mit Verriegelung, Höchstgeschwindigkeit 15 km/h
|
|
Verbot der Zugsbegegnung im Doppelgleisbogen (Krümmung) mit Type Z (6) |
Verbot der Zugsbegegnung mit Wagen der Type Z ("Amerikaner"), bei Abzweigungen zeigt der Pfeil an, in welche Richtung das Begegnungsverbot gilt
|
|
Verbot der Zugsbegegnung im Doppelgleisbogen (Krümmung) mit Großraumwagen (6) |
Verbot der Zugsbegegnung mit Großraumwagen (Type C und C1), bei Abzweigungen zeigt der Pfeil an, in welche Richtung das Begegnungsverbot gilt
|
|
Verbot der Zugsbegegnung im Doppelgleisbogen (Krümmung) mit WLB (6) |
Verbot der Zugsbegegnung mit WLB (Badner Bahn), bei Abzweigungen zeigt der Pfeil an, in welche Richtung das Begegnungsverbot gilt
|
|
Zurückstellen der Weiche (6) |
In Dienstauftrag ist die Richtung angegeben, für die die Weiche im Normalfall offen stehen muss
|
|
Streckentrennung der Dreileiteranordnung (6) |
Strengstes Verbot, den Trenner mit Fahrstufen zu befahren, da sonst Kurzschluss in der Fahrleitung möglich
|
|
Verbot der Zugsbegegnung im Doppelgleisbogen (Krümmung) (6) |
Verbot der Zugsbegegnung laut SBStrab, nur von Juni 1942 bis 1956 verwendet
|
|
Ende Verbot der Zugsbegegnung im Doppelgleisbogen (Krümmung) (6) |
Ende Verbot der Zugsbegegnung laut SBStrab, nur von Juni 1942 bis 1956 verwendet
|
Besondere Zeichen
Signal
|
Signalname (Signalgruppennummer)
|
Bedeutung
|
|
Haltestelle verlegt |
Eine schwarze Abdeckkappe mit der Beschriftung "Haltestelle aufgelassen", und eine Hinweistafel mit der Beschriftung "Haltestelle verlegt" mit Pfeil
|
|
Überbrückter Streckentrenner |
Auf Fahrleitungsmast aufgemalt, überbrückter Streckentrenner, dieser Streckentrenner darf mit Serienfahrstufen überfahren werden
|
|
Warnanstrich |
An knapp beim Gleis stehenden festen Gegenständen angebracht
|
Optische und Akustische Signale
Signal
|
Signalname (Signalgruppennummer)
|
Bedeutung
|
oder oder |
Vorwärts (1) |
Ein Schlag mit der Dachglocke bzw. ein kurzer Pfiff mit der Signalpfeife, Vorwärts, in der Dunkelheit beleuchtet
|
|
Vorsicht (2) |
Höchstgeschwindigkeit 18 bzw. 20 km/h, in der Dunkelheit beleuchtet
|
oder oder |
Langsam (3) |
Drei lange Pfiffe mit der Signalpfeife, Höchstgeschwindigkeit 12 bzw. 15 km/h, in der Dunkelheit beleuchtet
|
|
Ende Vorsicht oder Langsam |
Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung, in der Dunkelheit beleuchtet
|
oder oder |
Halt (4) |
Mindestens drei Schläge mit der Dachglocke bzw. kurze Pfiffe mit der Signalpfeife als Notsignal, beim Signal bzw. Posten anhalten, in der Dunkelheit beleuchtet, als Nachrangsignal auch bei Tag beleuchtet
|
(...) oder |
Achtung (7) |
Zwei oder mehrere Schläge mit der Warnglocke oder lange Töne mit der Signalpfeife, dieses Signal ist vom Fahrer oder vom Deckmann zu geben, vor der Abfahrt zwei Glockenschläge oder zwei lange Töne.
|
|
Rufsignal (8) |
Ein Schlag mit der Dachglocke, vom Fahrer an den Zugsbegleiter, wenn er diesen dienstlich sprechen will
|
|
Bügel abziehen (9) |
Zwei Schläge mit der Dachglocke, vom Fahrer an den Zugsbegleiter nach vorheriger Verständigung
|
|
Halten (10) |
Zweimal zwei Glockenschläge oder zweimal zwei kurze Töne mit deutlicher Trennung der beiden Doppelschläge bzw. der beiden Doppeltöne, vom Zugsbegleiter an den Fahrer, Anhalten mit Betriebsbremsung
|
Lichtsignale
Signal
|
Signalname (Signalgruppennummer)
|
Bedeutung
|
|
Vorsicht (2) |
Höchstgeschwindigkeit 18 bzw. 20 km/h
|
|
Langsam (3) |
Höchstgeschwindigkeit 12 bzw. 15 km/h
|
|
Pfeillaterne |
Stellung der Weiche, Sonderausführung roter Pfeil
|
Sondersignale
Signal
|
Signalname (Signalgruppennummer)
|
Bedeutung
|
|
Lichtsignal G |
Kurzführung in die Schleife Gallgasse, das "G" befand sich beim Bahnhof Speising und stammt ursprünglich aus der Zeit, als dort noch F-Triebwagen fuhren, die nicht über Zugfunk verfügten.
|
|
Lichtsignal K |
Kurzführung in die Schleife Teichgasse, das "K" befindet sich vor der in die Schleife führenden Verzweigungsweiche, wird aber nicht mehr verwendet.
|
|
Lichtsignal K 1 3 |
"K 1 3" befindet sich bei der Einfahrt zur Schleife Franz-Jonas-Platz, wird aber nicht mehr verwendet. Das aufleuchtende K signalisierte einem Zug die Kurzführung in die Schleife, mit den Ziffern 1 und 3 konnte angezeigt werden, in welches Gleis am Franz-Jonas-Platz der sich nähernde Zug fahren sollte (1: Gleis 1, normales Tourengleis der Linie 31, 3: Gleis 3, Vorfahrgleis).
|
|
Lichtsignal R E H |
Die "REH-Ampel" hängt am Wallensteinplatz, wird aber nicht mehr verwendet. "R" bedeutet Raffaelgasse (Schleife), "E" steht für Einziehen (in den Bhf. Brigittenau), "H" bedeutet Halt.
|
|
Lichtsignal Pfeil |
Zug einziehen, z. B. nach Störungen (war beim Bhf. Simmering in Richtung Zentralfriedhof angebracht).
|
Historische Signale bis 2015
Erinnerungssignale
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung
|
|
Fahrverbot für alle Züge |
Gleissperre, früher Einfahrtsverbot für alle Züge (6)
|
|
Fahrverbot für Fahrzeuge bestimmter Typen |
Wagentypen, die das Gleis nicht befahren dürfen, sind angegeben, früher Einfahrtsverbot für Fahrzeuge bestimmter Typen (6)
|
|
Sicherheitshalt |
Anhaltepflicht für alle Züge, Vorrangverlust, früher (6)
|
|
Zwangshalt |
Anhaltepflicht für alle Züge, Vorrangverlust, gleiche Bedeutung wie Sicherheitshalt
|
|
Sicherheitshaltestelle |
Anhaltepflicht für alle Züge
|
|
Bedarfshaltestelle |
Durchfahrt mit 25 km/h erlaubt
|
|
Bedarfshaltestelle |
Durchfahrt mit 25 km/h erlaubt, in Verbindung mit dem Signal "Sicherheitshalt" bzw. "Zwangshalt" wird die Haltestelle zu einer Sicherheitshaltestelle (Anhaltepflicht für alle Züge)
|
|
Haltestelle für bestimmte Züge |
Hier halten nur bestimmte Züge aus betrieblichen Gründen, Durchfahrt mit 25 km/h erlaubt
|
|
Geschwindigkeitsbeschränkung |
Die Zahl bedeutet die Höchstgeschwindigkeit, früher Örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung (6)
|
|
Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung |
Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung (manchmal wird eine weiße Version, auch mit Schwalbenschwanz, verwendet), früher auch einer Brems- und Sandstreustrecke
|
|
Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung |
Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung (manchmal wird eine gelbe Version verwendet), früher auch einer Brems- und Sandstreustrecke
|
|
Örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen |
Bei gleichzeitigen Eintreffen von Zügen hat der Zug Vorrang, der sich vor der niedrigsten Zahl befindet, früher (6)
|
|
Außergewöhnliche örtliche Bestimmung |
Bestimmung wird im Dienstauftrag erläutert, früher (6) und Einseitig wirkende elektrische Weichenstellvorrichtung (6)
|
|
Ausnahme der Bremsvorschrift |
Gefälle bis 2,5 Promille, Sicherung des Zuges nur durch Anziehen der Handbremse (Federspeicherbremse) am Fahrerplatz, früher Ausnahme der Beiwagen-Bremsvorschrift (6)
|
|
Besondere Bremsvorschrift |
Gefälle 2,5-12 Promille, Sicherung des Zuges durch Anziehen der Handbremse (Federspeicherbremse) am Fahrerplatz und am Zugende, früher (6)
|
|
Akustische Signalabgabe erforderlich |
Akustische Signalabgabe erforderlich ("Läuten")
|
|
Elektrische Weiche mit Verriegelung |
Elektrische Weiche mit Verriegelung, Höchstgeschwindigkeit 15 km/h, früher Elektrische Weichenstellvorrichtung in Normalausführung (6)
|
|
Flankenschutzweiche |
Weiche kann nur händisch verstellt werden und stellt sich nach Befahren automatisch in Grundstellung zurück, es gilt nicht die Linksweichenregel (Konfliktweichenregel)
|
|
Verbot der Zugsbegegnung |
Vor Streckenteilen angebracht, wo keine Zugsbegegnung erlaubt ist, bei Abzweigungen zeigt der Pfeil an, in welche Richtung das Begegnungsverbot gilt, früher Verbot der Zugsbegegnung im Doppelgleisbogen (in der Krümmung) (6)
|
|
Zurückstellen der Weiche |
Die Spitze am Signal zeigt die Richtung an, für die die Weiche im Normalfall offen stehen muss, früher (6)
|
|
Einbiegen bei Rot |
Einbiegen der Straßenbahn bei Rot auf der VLSA, früher Abzweigen (6)
|
|
Einbiegen bei Grün |
Einbiegen der Straßenbahn bei Grün auf der VLSA, früher Abzweigen (6)
|
|
Einbiegen bei Gelb |
Einbiegen der Straßenbahn bei Gelb auf der VLSA, früher Abzweigen (6)
|
|
Einbiegen bei Gelb nach Rot |
Einbiegen der Straßenbahn bei Gelb nach Rot auf der VLSA, früher Abzweigen (6)
|
|
Einbiegen bei Gelb nach Grün |
Einbiegen der Straßenbahn bei Gelb nach Grün auf der VLSA, früher Abzweigen (6)
|
|
Permissivfahrt |
Bei Straßenbahn-VLSA angebracht, Fahrt unter Berücksichtung des Vorranges anderer Verkehrsteilnehmer, nur in Verbindung mit der Freiphase einer Straßenbahn-VLSA, bei Abzweigungen mit Pfeil ergänzt (Geltungsrichtung)
|
Kennzeichen und Markierungen
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung
|
|
Abdeckkreuz |
Kennzeichnet eine aufgelassene oder verlegte Haltestelle
|
|
Ungültigkeitszeichen |
Vor Lichtsignalen und früher auch Pfeillaternen, wenn diese außer Betrieb sind
|
|
Vorsignaltafel |
Kennzeichnung eines Vorsignals einer Straßenbahn-VLSA
|
|
Streckentrenner |
Kennzeichnung von schlecht sichtbaren Streckentrennern, dieser Streckentrenner darf nicht mit Fahrstufen überfahren werden
|
|
Warnanstrich |
An knapp beim Gleis stehenden festen Gegenständen angebracht
|
|
Warnanstrich |
An knapp beim Gleis stehenden festen Gegenständen angebracht, Aufenthaltsverbot bei Vorbeifahrt eines Zuges
|
gelb oder weiß |
Grenzmarke |
Zwischen zwei sich nähernden Gleisen zur Kennzeichnung der berührungsfreien Vorbeifahrmöglichkeit angebracht
|
gelb oder weiß |
Haltelinie |
Merkzeichen für das Anhalten bei Haltestellen oder vor Kreuzungen (im Gleis angebracht)
|
oder gelb oder weiß |
Haltepunkt |
Merkzeichen für das Anhalten bei Haltestellen oder vor Kreuzungen (im Gleis angebracht), doppelt für mehr als 35 Meter lange Züge, wo Unterscheidung notwendig (z.B. WLB Wiedner Hauptstraße)
|
ca. 30 m gelb oder weiß |
Bodenzeichen |
Regelung für das Einfahren in bzw. Anhalten vor Kreuzungen, die mit VLSA, jedoch ohne Straßenbahn-Verkehrslichtsignale geregelt sind
|
|
VETAG-Weichenbereich |
Bei verriegelter Weiche und anderem Richtungswunsch muss vor der Querlinie (befindet sich meist ca. 12 m vor der Weichenspitze) angehalten werden, bis der Vorderzug den Weichenbereich verlassen und sich die Weiche umgestellt hat
|
|
VETAG-Antenne |
Kennzeichnung der tatsächlichen Position der Empfangsschleife im Boden (meist ca. 22 m vor der Weichenspitze), zwischen diesem Punkt und der Querlinie ist ein Stellen der Weiche möglich.
|
Streckensignale
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung
|
|
Geschwindigkeitsbeschränkung |
Die Zahl bedeutet die Höchstgeschwindigkeit, früher Örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung (6)
|
|
Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung |
Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung
|
|
Halt |
Beim Signal anhalten, früher (4)
|
Lichtsignale
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung
|
|
Halt für alle Fahrtrichtungen |
Straßenbahn-Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) Halt für alle Fahrtrichtungen
|
|
Freie Fahrt in der Geraden |
Straßenbahn-Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) Freie Fahrt in der Geraden
|
|
Freie Fahrt in der Geraden und zum Linkseinbiegen |
Straßenbahn-Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) Freie Fahrt in der Geraden und zum Linkseinbiegen
|
|
Freie Fahrt in der Geraden und zum Rechtseinbiegen |
Straßenbahn-Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) Freie Fahrt in der Geraden und zum Rechtseinbiegen
|
|
Freie Fahrt zum Linkseinbiegen |
Straßenbahn-Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) Freie Fahrt zum Linkseinbiegen
|
|
Freie Fahrt zum Rechtseinbiegen |
Straßenbahn-Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) Freie Fahrt zum Rechtseinbiegen
|
|
Freie Fahrt zum Links- und Rechtseinbiegen |
Straßenbahn-Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) Freie Fahrt zum Links- und Rechtseinbiegen
|
|
Freie Fahrt in alle Richtungen |
Straßenbahn-Verkehrslichtsignalanlage (VLSA), Freie Fahrt in alle Richtungen, es gelten die Straßenbahn-Vorrangregeln
|
|
VLSA außer Betrieb |
Straßenbahn-Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) außer Betrieb, irgend eine Lampe blinkt
|
|
VLSA für eingleisige Strecke |
Pfeil: Anmeldung bei Überfahren des Anmeldekontakts, erlischt nach einigen Sekunden Freisignal. Freisignal erlischt nach Überfahren des Einfahrtkontakts. Grundstellung des Signals zeigt Halt.
|
|
Vorsicht |
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
|
|
Langsam |
Höchstgeschwindigkeit 15 km/h oder Gleis(schleife) besetzt
|
oder |
Halt |
Beim Signal anhalten, früher (4)
|
|
Ankündigung einer Freiphase |
Baldige Freiphase, Zug ist abzufertigen, bei Abzweigungen mit Pfeil ergänzt (Geltungsrichtung)
|
|
Hinweissignal |
Angezeigt ist ein Zehntel der mittleren Geschwindigkeit, bei deren Einhaltung die Verkehrslichtsignalanlage bei "Frei" erreicht wird
|
|
Permissivfahrt |
Bei Straßenbahn-VLSA angebracht, Fahrt unter Berücksichtung des Vorranges anderer Verkehrsteilnehmer, nur in Verbindung mit der Freiphase einer Straßenbahn-VLSA, bei Abzweigungen mit Pfeil ergänzt (Geltungsrichtung)
|
|
Anschluss abwarten |
Anschluss abwarten aus Gründen des Kundendienstes
|
|
Kontrollsignal |
Zeigt dem Fahrer an, daß die unvollständige VLSA dem Individualverkehr Halt zeigt, bei dunklem Signal ist eine Weiterfahrt unter Beachtung der gegenüber den anderen Straßenbenützern geltenden Bestimmungen zulässig
|
|
Einkammersignal |
Stellung der Weiche (Gerade nur bei Dreiwegweichen) und das Anliegen, zusätzlich mechanische Verriegelung der Weichenzunge
|
|
Einkammersignal |
Weiche ist elektrisch verriegelt (elektrisch nicht stellbar)
|
|
Einkammersignal |
Nachfahrverbot für einen Zug mit anderem Fahrtrichtungswunsch
|
|
Einkammersignal |
Stellung der Weiche und das Anliegen bei Flankenschutzweichen in Grundstellung, zusätzlich mechanische Verriegelung der Weichenzunge, keine Linksweichenregel (Konfliktweichenregel)
|
|
Einkammersignal |
Flankenschutzweiche für Gegenzug steht in Grundstellung, keine Linksweichenregel (Konfliktweichenregel)
|
Postensignale
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung
|
oder oder |
Vorwärts |
Vorwärts, früher (1)
|
oder oder |
Langsam |
Höchstgeschwindigkeit 15km/h, früher (3)
|
oder oder |
Halt |
Beim Posten anhalten, früher (4)
|
oder |
Nothalt |
Sofort möglichst schnell anhalten
|
Verschubsignale
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung
|
(+) in Abständen |
Vorwärts |
Vorwärts, Vom Deckmann hör- und sichtbar, von den Signalübermittlern nur sichtbar
|
(+) Signalpfeife |
Langsamer |
Höchstgeschwindigkeit 6 km/h, vom Deckmann hör- und sichtbar, von den Signalübermittlern nur sichtbar
|
+ Signalpfeife |
Halt |
Anhalten, vom Deckmann und den Signalübermittlern hör- und sichtbar
|
Optische und Akustische Signale
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung
|
(...) oder |
Achtung |
Achtung, zwei oder mehrere Schläge mit der Warnglocke vom Fahrer oder zwei lange Töne mit der Signalpfeife vom vorgehenden Bediensteten oder Deckmann
|
+ Signaleinrichtung + Abfertigungskennlampe |
Vorwärts |
Vorwärts, Zugsabfertigung vom Zugsbegleiter oder von schaffnerlosen Wagen an den Fahrer, bei schadhafter Signaleinrichtung Zuruf "Vorwärts"
|
+ Armzeichen Signaleinrichtung |
Rufsignal |
Vom Fahrer an den Zugsbegleiter, wenn er diesen dienstlich sprechen will
|
Signaleinrichtung |
zur Abfahrt bereit |
Aufforderung zum Abfertigen vom Fahrer an den Zugsbegleiter
|
Signaleinrichtung |
Widerruf der Abfertigung |
Vom Zugsbegleiter an den Fahrer
|
Signaleinrichtung |
Türen zum Einsteigen öffnen |
Vom Fahrer an den Zugsbegleiter, wenn ein abgefertigter Zug die Fahrt nicht fortsetzen kann
|
Signaleinrichtung |
Anhalten |
Vom Zugsbegleiter an den Fahrer, Anhalten mit Betriebsbremsung
|
oder "Stromabnehmer abziehen" Signaleinrichtung |
Stromabnehmer abziehen |
Vom Fahrer an den Zugsbegleiter nach vorheriger Verständigung, je nach Wagentype
|
(+) Notbremseinrichtung oder + |
Nothalt |
Vom Zugsbegleiter an den Fahrer oder vom Fahrer an den Zugsbegleiter oder Notsignaleinrichtung
|
Signalpfeife |
Bremse lösen |
Bremse lösen, vom Fahrer an den Zugsmannschaft
|
Signalpfeife |
Bremsen mäßig anziehen |
Bremsen mäßig anziehen, vom Fahrer an den Zugsmannschaft
|
Signalpfeife |
Bremsen rasch und fest anziehen |
Bremsen rasch und fest anziehen, vom Fahrer an den Zugsmannschaft
|
Signale auf Strecken mit Zugsicherung
Erinnerungssignale
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung
|
|
Beginn der Strecke mit Zugsicherung |
Beginn der signalmäßigen Zugsicherung
|
|
Ende der Strecke mit Zugsicherung |
Ende der signalmäßigen Zugsicherung
|
Lichtsignale
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung
|
|
Nachrücksignal, Frei |
Streckenhöchstgeschwindigkeit, die beiden nächsten Gleisabschnitte sind frei
|
|
Nachrücksignal, Vorsicht |
Höchstgeschwindigkeit 30km/h, der nächste Gleisabschnitt ist frei
|
|
Nachrücksignal, Langsam |
Höchstgeschwindigkeit 15km/h, Fahren auf Sicht, der nächste Gleisabschnitt ist besetzt
|
|
Ausfahrtsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich, Halt |
Beim Signal anhalten
|
|
Blockhauptsignal, Frei |
Streckenhöchstgeschwindigkeit
|
|
Blockhauptsignal, Halt |
Beim Signal anhalten
|
|
Fahrtrichtungsanmeldesignal Links |
Fahrtrichtungseingabe Links
|
|
Fahrtrichtungsanmeldesignal Gerade |
Fahrtrichtungseingabe Gerade
|
|
Fahrtrichtungsanmeldesignal Rechts |
Fahrtrichtungseingabe Rechts
|
|
Zählkettenkorrektur |
Keine Betätigung des Richtungsdrehschalters durch Fahrpersonal
|
|
Pfeillaterne |
Der Leuchtpfeil signalisiert die Grundstellung der Weiche bei Betrieb der Anlage 1
|
Postensignale
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung
|
|
Vorbeifahrt erlaubt (Tag) |
Vorbeifahrt erlaubt am Standort eines gestörten Blockhauptsignals
|
|
Vorbeifahrt erlaubt (Nacht) |
Vorbeifahrt erlaubt am Standort eines gestörten Blockhauptsignals
|
Signale ab 2015
Notsignale
Diese Signale werden im Notfall angewendet. Das Signal „Gefahrenhalt“ kann von jedem Bediensteten aber auch von betriebsfremden Personen abgegeben werden.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
+ |
Notsignal |
Am Fahrzeug wurde eine Fahrgasttüre gewaltsam geöffnet. Weiters kann damit eine Störung der Wageneinrichtung signalisiert werden. Wird das Fahrzeug nicht selbsttätig zwangsgebremst, so ist vom Fahrzeugführer unverzüglich eine Notbremsung einzuleiten.
|
Tag Nacht |
Gefahrenhalt |
Gefahr. Das Fahrzeug ist sofort mittels Notbremsung zum Stillstand zu bringen.
|
Verschubsignale
Verschubsignale werden vom Deckmann optisch und akustisch gegeben, wenn sich der Fahrzeugführer nicht an der Zugspitze befindet.
Können die Signale des Deckmanns vom Fahrzeugführer nicht wahrgenommen werden, so sind in der erforderlichen Anzahl Übermittler einzusetzen.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
(+) Signalpfeife in Abständen |
Vorwärts |
Einleitung der Verschubfahrt. Abfahrt oder Weiterfahrt des Fahrzeuges. Dieses Signal wird vom Übermittler nur optisch weitergegeben.
|
(+) Signalpfeife |
Langsamer |
Verlangsamung der gefahrenen Geschwindigkeit auf maximal 5 km/h. Verlangsamung der Geschwindigkeit auf maximal 5 km/h mittels Betriebsbremsung. Dieses Signal wird vom Übermittler nur optisch weitergegeben.
|
+ Signalpfeife |
Verschubhalt |
Anhalten des Fahrzeuges. Erfolgt das Signal „Verschubhalt“ ohne vorheriges Signal „Langsamer“ ist es in der Bedeutung und Handlung dem Signal „Gefahrenhalt“ gleichgesetzt. Verminderung der Geschwindigkeit bis zum Stillstand. Dieses Signal wird vom Übermittler sowohl optisch als auch akustisch weitergegeben.
|
Postensignale
Aufforderung an den Fahrzeugführer zur Einleitung bzw. Beendigung von Fahrtbewegungen oder zum Schließen der Türen.
Geschwindigkeitssignale
Geschwindigkeitssignale geben die Streckenhöchstgeschwindigkeit an.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
|
Geschwindigkeitssignal |
Streckenhöchstgeschwindigkeit. Mit Erreichen des Signals darf die darauf angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden.
|
|
Geschwindigkeitssignal in die Ablenkung |
Streckenhöchstgeschwindigkeit in die Ablenkung. Mit Erreichen des Signals darf die darauf angegebene Höchstgeschwindigkeit bei einer Fahrt in die Ablenkung nicht überschritten werden.
|
Langsamfahrsignale
Langsamfahrsignale kennzeichnen temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Diese Signale können auch links neben dem Gleis angebracht werden.
Das Signal „Endsignal“ muss eine Zugslänge nach dem Ende der Langsamfahrstelle angebracht werden.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
|
Ankündigungssignal |
Kündigt den Beginn einer Langsamfahrstelle an.
|
|
Ankündigungssignal in die Ablenkung |
Kündigt den Beginn einer Langsamfahrstelle in die Ablenkung an.
|
oder |
Anfangssignal |
Kennzeichnet den Beginn einer Langsamfahrstelle. Mit Erreichen des Langsamfahrsignals darf die am Ankündigungssignal bzw. am Anfangssignal angegebene Geschwindigkeit nicht überschritten werden.
|
|
Endsignal |
Kennzeichnet das Ende einer Langsamfahrstelle. Mit Erreichen des Signals darf die Streckenhöchstgeschwindigkeit gefahren werden.
|
Fahrverbote, Verbot der Zugsbegegnung
Fahrverbotssignale kennzeichnen Bereiche, in die nicht eingefahren werden darf.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
|
Fahrverbot |
Fahrverbot. Bei Verzweigungsweichen kann das Signal durch einen Pfeil, der die Fahrtrichtung anzeigt, ergänzt werden. Einfahren in den gekennzeichneten Streckenbereich verboten. Sind bestimmte Fahrzeugtypen angegeben, so gilt das Fahrverbot nur für diese.
|
|
Verbot der Zugsbegegnung |
Verbot der Zugsbegegnung. Das Fahrzeug, das sich im äußeren Gleisbogen befindet, hat gegenüber dem Fahrzeug im inneren Gleisbogen Vorrang.
|
Weichensignale
Weichensignale kennzeichnen Weichenanlagen, deren Endlage und regeln das Verhalten beim bzw. nach dem Befahren. Sofern die Weichensignale nicht als Formsignale beschrieben werden, handelt es sich um Lichtsignale. Weichensignale sind in unmittelbarer Nähe der zugehörigen Weiche angebracht. Die Signale „Nachfahrverbot“, „Umstellschutz“ sowie die Signale „Richtungsbalken“ sind als Einkammerlichtsignale ausgeführt.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
|
Nachfahrverbot |
Beim Leuchten dieses Signales besteht Nachfahrverbot für einen Zug mit anderem Fahrtrichtungswunsch. Der Zug ist ca. 12 m vor der Weichenspitze anzuhalten.
|
|
Richtungsbalken links |
Weiche zeigt die Endlage für die Fahrt nach links.
|
|
Richtungsbalken gerade |
Weiche zeigt die Endlage für die Fahrt in die Gerade.
|
|
Richtungsbalken rechts |
Weiche zeigt die Endlage für die Fahrt nach rechts.
|
|
Umstellschutz |
Weiche lässt sich elektrisch nicht mehr umstellen. Im Bedarfsfall ist die Weiche mit der Weichenkrücke umzustellen.
|
|
Flankenschutzhinweis (Formsignal) |
Diese Weiche ist eine Flankenschutzweiche. Signalisiert ein Weichensignal die Endlage in einer Sicherheitsstellung, so ist die Konfliktweichenregel außer Kraft gesetzt.
|
|
Flankenschutzstellung |
Die Konfliktweiche des Gegenzuges befindet sich in der Endlage „Sicherheitsstellung“. Die Konfliktweichenregel ist außer Kraft gesetzt.
|
|
Weiche zurückstellen (Formsignal) |
Im Regelfall steht die Weiche für die mit der Spitze angezeigten Fahrtrichtung. Nach dem Befahren der Weiche in die nicht angezeigte Fahrtrichtung ist die Weiche in die angezeigte Grundstellung zurückzustellen.
|
Bremssignale
Bremssignale signalisieren Abweichungen zu den Bremsbestimmungen.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
|
Bremsbestimmung B |
Kennzeichnung einer Längsneigung von 2,5‰ bis 12‰. Der Zug ist an der Zugspitze und am Zugende einzubremsen. Der Zug darf von der Ferne beaufsichtigt werden.
|
|
Bremsbestimmung 0 |
Kennzeichnung einer Längsneigung bis 2,5 ‰. Der Zug ist an der Zugspitze einzubremsen. Der Zug darf von der Ferne beaufsichtigt werden.
|
Vorrangsignale
Vorrangsignale regeln den Vorrang von Straßenbahnfahrzeugen untereinander bei Abweichung der „Vorrangregeln Straßenbahn untereinander“.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
|
Ausnahme der Vorrangbestimmungen |
Regelt den Vorrang von Straßenbahnfahrzeugen untereinander. Bei gleichzeitigem Eintreffen mehrerer Züge hat der Zug, der vor dem Signal mit der niedrigeren Zahl steht, Vorrang. Diese Regelung gilt nur für den ersten Zug jeder Fahrtrichtung.
|
Haltestellensignale
Das Signal „Haltestelle“ signalisiert die Örtlichkeiten, an denen gegebenenfalls ein Fahrgastwechsel stattfindet.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
|
Haltestelle |
Anhalten bei Bedarf. Bei Bedarf ist der Zug anzuhalten und den Fahrgästen das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Die Höchstgeschwindigkeit beim Durchfahren der Haltestelle beträgt 25 km/h.
|
|
Haltestelle |
Anhalten bei Bedarf. Bei Bedarf ist der Zug anzuhalten und den Fahrgästen das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Die Höchstgeschwindigkeit beim Durchfahren der Haltestelle beträgt 25 km/h. (Gültig von Oktober 2015 bis Oktober 2018)
|
|
Haltestelle |
Anhalten bei Bedarf. Bei Bedarf ist der Zug anzuhalten und den Fahrgästen das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Die Höchstgeschwindigkeit beim Durchfahren der Haltestelle beträgt 25 km/h. (Gültig ab Oktober 2018)
|
|
Haltestelle für bestimmte Züge |
Anhalten für bestimmte Züge. Bestimmte Züge (z. B. Einschübe, Einziehfahrten, etc.) haben gegebenenfalls anzuhalten und den Fahrgästen das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Andere Züge können die Haltestelle mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit durchfahren.
|
Warnsignale
Warnsignale warnen andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
(...) |
Warnglocke |
Warnung vor dem Zug. Gegebenenfalls ist das Fahrzeug anzuhalten.
|
Zuruf „Achtung“, „Warnung“, etc. |
Warnung |
Warnung vor dem Zug. Gegebenenfalls ist das Fahrzeug anzuhalten.
|
Gelbrote Blinklichter, an beiden Wagenlängsseiten. |
Warnblinker |
Warnung vor einem auf der Strecke stehenden Zug.
|
Zugsignale
Im Fahrbetrieb sind bei sämtlichen Zügen an der Zugspitze und am Zugschluss die Zugsignale anzuwenden.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
Mindestens ein weißes Licht. |
Spitzensignal |
Dieses Signal kennzeichnet die Spitze des ersten Fahrzeuges eines Zuges. Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit über 60 km/h sind mit einem Dreilichter-Spitzensignal ausgerüstet.
|
Mindestens ein rotes Licht. |
Schlusssignal |
Dieses Signal kennzeichnet das Ende des letzten Fahrzeuges eines Zuges.
|
Mindestens ein rotes Licht. |
Bremslicht |
Dieses Signal leuchtet bei einem Bremsvorgang auf.
|
Gelbrote Blinklichter, an beiden Wagenlängsseiten. |
Fahrtrichtungsanzeige |
Änderung der Fahrtrichtung. Dieses Signal ist bei jeder Änderung der Fahrtrichtung einzuschalten.
|
Fahrsignale
Fahrsignale regeln die Zulassung von Fahrten.
Es werden bei einigen Signalen auch die Richtungen und Geschwindigkeiten für die zugelassenen Fahrten signalisiert. Weiters kann durch Fahrsignale die Zulässigkeit
einer Fahrt angekündigt werden.
Fahrsignale, die als weißleuchtende Vierpunktsignale ausgeführt sind, werden als Straßenbahnverkehrslichtsignale bezeichnet und gelten als Hauptsignale. Sind
diese Signale mit einer Vorsignaltafel ergänzt, so gelten diese als Vorsignale, die die zu erwartende Stellung des zugehörigen Straßenbahnverkehrslichtsignals anzeigen.
Bei einer Störung der Straßenbahnverkehrslichtsignalanlage darf die Weiterfahrt unter Beachtung der für den übrigen Verkehr gültigen Verkehrs- und Lichtzeichen erfolgen,
wenn die Verkehrslage eine Weiterfahrt erlaubt. Die Betriebsleitstelle ist über die Störung zu informieren.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
|
Halt für alle Fahrtrichtungen |
Halt für alle Fahrzeuge. Das Fahrzeug ist vor dem Signal anzuhalten.
|
|
Freie Fahrt in die Gerade |
Freie Fahrt in die Gerade.
|
|
Freie Fahrt in die Geraden und zum Linksabbiegen |
Freie Fahrt in die Gerade und zum Linksabbiegen.
|
|
Freie Fahrt in die Gerade und zum Rechtsabbiegen |
Frei Fahrt in die Gerade und zum Rechtsabbiegen.
|
|
Freie Fahrt zum Linksabbiegen |
Freie Fahrt zum Linksabbiegen.
|
|
Freie Fahrt zum Rechtsabbiegen |
Freie Fahrt zum Rechtsabbiegen.
|
|
Freie Fahrt zum Links- und Rechtsabbiegen |
Freie Fahrt zum Links- und Rechtsabbiegen
|
|
Achtung (gelb oder weiß) |
Das Blinklicht signalisiert die Zulässigkeit einer Fahrt.
|
|
Ankündigung der Freiphase |
Kündigt die Zulassung einer Fahrt an. Der Zug ist abzufertigen.
|
|
Anmeldesignal |
Dieses Signal zeigt die Anmeldung in der Sicherungsanlage an.
|
|
Permissivfahrt |
Das Signal Permissivfahrt zeigt im Zusammenhang mit dem Straßenbahnverkehrslichtsignal die Zulässigkeit einer Fahrt an. Bei Verzweigungsweichen kann das Signal durch einen Pfeil, der die Fahrtrichtung anzeigt, ergänzt werden. Die Fahrt kann unter Berücksichtigung der Vorrangregeln fortgesetzt werden.
|
|
Frei (zwei lot- oder waagrechte Lichtpunkte) |
Die beiden nächsten Gleisabschnitte sind frei von Fahrzeugen. Es darf mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.
|
|
Vorsicht (zwei lot- oder waagrechte Lichtpunkte) |
Der nächste Gleisabschnitt ist frei, der übernächste Gleisabschnitt ist mit Fahrzeugen besetzt. Es darf mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gefahren werden. Im Straßenraum ist auf Sicht zu fahren!
|
|
Vorsicht mit Geschwindigkeitsbeschränkung (zwei lot- oder waagrechte Lichtpunkte) |
Auf der Strecke: Der nächste Gleisabschnitt kann mit Fahrzeugen besetzt sein. Es kann auch der Haltbegriff des zugehörigen Hauptsignals signalisiert werden. Im Bahnhof: Das zugehörige Hallentor ist offen und in Endlage. Auf der Strecke: Es darf mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h gefahren werden. Es ist auf Sicht zu fahren! Bei Wendeschleifen ist das freie Gleis zu befahren.
|
oder |
Halt (ein oder zwei lot- oder waagrechte rote Lichtpunkte oder eine kreisrunde rote Tafel) |
Auf der Strecke: Die Vorbeifahrt an diesem Signal ist nicht zulässig. Im Bahnhof: Die Vorbeifahrt an diesem Signal ist nicht zulässig. Das Signal zeigt bei einem zugehörigen Hallentor, dass sich dieses nicht in der offenen Endlage befindet. Vor diesem Signal ist anzuhalten.
|
|
Anschlusssignal |
Abwarten von Fahrgästen anderer Linien. Beim Aufleuchten dieses Signals darf mit einem Linienzug aus der Haltestelle nicht abgefahren werden.
|
|
Kontrollsignal |
Zeigt dem Fahrer an, daß die unvollständige VLSA dem Individualverkehr Halt zeigt. Bei dunklem Signal ist eine Weiterfahrt unter Beachtung der gegenüber den anderen Straßenbenützern geltenden Bestimmungen zulässig.
|
|
Zählkettenkorrektur |
Dieses Hinweiszeichen zeigt dem Fahrer eine laufende Zählkettenkorrektur an und soll eine Erleichterung beim Abwarten des Fahrbegriffs sein. Während des Aufleuchtens des Signals K" sind keine Änderungen an den "Richtungsdrehschaltern" vorzunehmen, da es dadurch zu einer Verlängerung (Neustart) der Zählkettenkorrektur kommt.
|
Sonstige Signale
Sonstige Signale sind entweder als Formsignale oder als Anstriche im Gleisbereich bzw. an Wänden oder Gegenständen ausgeführt. Es können jedoch auch „Knöpfe“ als Bodenmarkierung zur Anwendung kommen.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
|
Beginn der Strecke mit Zugsicherung |
Ab diesem Signal beginnt die Strecke mit Zugsicherung. Ab diesem Signal gilt „Fahren nach Signalen“.
|
|
Ende der Strecke mit Zugsicherung |
Bei diesem Signal endet die Strecke mit Zugsicherung. Ab diesem Signal gilt „Fahren auf Sicht“.
|
|
Vorsignaltafel |
Kennzeichnet ein Straßenbahnverkehrslichtsignal als Vorsignal.
|
|
Streckentrenner |
Dieses Signal kennzeichnet einen nicht unterbrechungsfreien Streckentrenner. Am Signal „Streckentrenner“ ist der Fahrstrom kurz abzuschalten.
|
|
Ungültigkeitssignal |
Das damit gekennzeichnete Signal ist ungültig.
|
|
Abdeckkreuz |
Eine damit gekennzeichnete Haltestelle ist aufgelassen. Eine damit gekennzeichnete Haltestelle ist nicht einzuhalten.
|
|
Grenzmarke |
Das Signal kennzeichnet zwischen den Gleisen jene Stelle, ab der eine berührungsfreie Vorbeifahrt gegeben ist. Ragt ein abgestelltes Fahrzeug über das Signal „Grenzmarke“, so darf daran nicht vorbeigefahren werden.
|
|
Haltepunkt (Linie oder Punkt) |
Kennzeichnet die Stelle eines vorgesehenen Halts. Gegebenenfalls ist vor dem Haltepunkt anzuhalten.
|
|
Bodenzeichen |
Kennzeichnet die Stelle, ab der ein Kreuzungsbereich bei grün blinkender Verkehrslichtsignalanlage überquert werden darf. Befindet sich der Zug bei grün blinkender Verkehrslichtsignalanlage vor den drei Punkten, ist vor der Kreuzung anzuhalten. Befindet sich der Zug nach den drei Punkten, so ist bei Einhaltung der signalisierten Geschwindigkeit der Kreuzungsbereich zu queren.
|
|
Warnanstrich rot-weiß |
Der Warnanstrich kennzeichnet Stellen mit eingeschränktem seitlichem Sicherheitsabstand. Befindet sich eine Person im gekennzeichneten Bereich, besteht bei Vorbeifahrt eines Fahrzeuges die Gefahr des Einquetschens. Bei Annäherung von Fahrzeugen ist der gekennzeichnete Bereich rechtzeitig zu verlassen bzw. darf nicht betreten werden.
|
|
Warnanstrich schwarz-gelb |
Der Warnanstrich kennzeichnet Stellen mit einem eingeschränkten Bedienraum. Aufgrund des eingeschränkten Bedienraums sind Tätigkeiten mit besonderer Aufmerksamkeit in Beachtung sich bewegender Fahrzeuge durchzuführen.
|
|
Außergewöhnliche Bestimmung |
Kennzeichnet Örtlichkeiten, bei denen besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Die Bestimmungen des zugehörigen Dienstauftrages sind zu beachten.
|
|
Sicherheitshalt |
Das Signal kennzeichnet eine Stelle, an der jedes Fahrzeug anhalten muss. Vor dem Signal ist jedes Fahrzeug anzuhalten. Ist dieses Signal an einer geregelten Kreuzung angebracht, so ist dieses Signal nicht zu beachten.
|
|
Zwangshalt |
Zwangshalt Kennzeichnet Stellen, an denen in jedem Fall anzuhalten ist. Vorrangverlust!
|
|
Hinweissignal „Induktionsschleife“ |
Kennzeichnet die Stelle, an der sich die Induktionsschleife für die Weichensteuerung befindet. Das Fahrzeug ist vor dem gelben Dreieck anzuhalten, wenn im Weichensignal das Signal „Umstellschutz“ nicht aufleuchtet und sich ein Fahrzeug noch im Weichenabschnitt befindet.
|
Signale, die bis auf Widerruf Gültigkeit haben
Die in diesem Anhang genannten Signale bleiben bis auf weiteres gültig.
Signal
|
Signalname
|
Bedeutung und Handlung
|
|
Fahrverbot für Fahrzeuge bestimmter Typen |
Wagentypen, die das Gleis nicht befahren dürfen, sind im Signal angegeben.
|
|
Halt |
Beim Signal anhalten, Gleissperre.
|
|
Streckentrenner |
Kennzeichnung von schlecht erkennbaren Streckentrennern.
|
|
Bedarfshaltestelle |
Unter gewissen Bedingungen ist das Durchfahren mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt.
|
|
Haltestelle für bestimmte Züge |
An dieser Haltestelle halten nur „bestimmte“ Züge aus betrieblichen Gründen. Andere Züge können die Haltestelle mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit durchfahren.
|