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Meldung 5
Von: einem Leser
Thema: Außenspiegel
Nachdem im Dezember 1997 in Floridsdorf eine Frau ihren Unterschenkel verlor, weil sie versuchte die Türen aufzudrücken, wird das Gespräch um Außenspiegel an den Straßenbahnen lauter.

Auch nach dem Vorfall im Mai auf der Linie 41, als eine ältere Frau zwischen Trieb- und Beiwagen geriet, wurde in einer Zeitung bemerkt, dass den Straßenbahnen Außenspiegeln fehlen.

Auf einem Foto aus dem Fotoalbum dieser Site ist der ULF A 2 mit einem Rückspiegel zu sehen. Die ULFs 3 und 602 haben aber keine.

Ein Straßenbahnfahrer hat mir erzählt, dass Straßenbahnen nach sogenannten "EU-Normen" mit Außenspiegeln ausgerüstet werden müssten.

Nun, da wundert man sich aber, dass 3 und 602 keine haben.

Ich möchte noch eine Bitte an Herrn Eberhard Mayr los werden:

Mann kann nicht automatisch davon ausgehen, dass jedem Mitarbeiter der WVB, so unverschämt ist wie der, an jenem Abend. Ich weiß natürlich, dass es einige Tramwayfahrer gibt, die nicht immer höflich sind, aber das ist kein Grund einem ganzen Berufsstand die Ehre abzuschneiden. Nein, ich bin kein Straßenbahnfahrer, habe auch keine in der Familie, falls man dies nach diesen Zeilen annimmt.

Fassen Sie es bitte auf keinen Fall als persönliche Attacke auf, ich kann mir selbstverständlich vorstellen, wie Ihnen zumute gewesen sein muss.

Mit freundlichen Grüßen

P.

Antwort
Unserem letzten Kenntnisstand zu Folge sollten alle neuen ULFs mit Außenspiegeln ausgerüstet werden. Ob diese jetzt bereits im Werk oder aber erst nach Auslieferung wieder entfernt wurden, ist uns nicht im Detail bekannt.

Die EU-Richtlinie tritt erst in Kraft. Es werden darin aber auch Übergangszeiten vorgesehen sein.

Spiegel sind bei den Wiener Verkehrsbetrieben sehr unbeliebt. Ob dies von den Fahrern ausgeht oder von anderer Stelle, wissen wir auch nicht. Bereits alle E- und viele E1-Triebwagen wurden damit ausgerüstet. Bald sah man sie jedoch nur mehr im eingeklappten Zustand und ab Ende der sechziger Jahre wurden sie abmontiert. Als Ausgleich wurde die Tür 1 mit Fenstern im unteren Bereich versehen.

Einer der Gründe, den ich jedoch meines rechtlichen Empfindens nach nicht nachvollziehen kann, soll sein, dass man sich bei Fahrbahnengen oder Gleisverschwenkungen einen versteckten Nachrang bzw. die Mitschuld an Unfällen einhandeln könnte. In der StVO ist jedoch klar geregelt, dass Straßenbahnschienen frei zu halten bzw. zu machen sind.

Vollständig vermieden könnten Unfälle mit Fahrgästen, wie die beschriebenen, sicher nicht werden, da der Fahrer, wenn er sich bereits überzeugt hat, dass sich niemand mehr dem Zug nähert und abfährt, meist nur noch nach vorne schauen wird.

G.S.